ROGO - Ferienwohnungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Vertragsabschluß

Mit der Anmeldung bietet der Kunde RoGo Ferienwohnungen den Abschluß eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich sowie per Internet *

(www.rogo-ferienwohnungen.de) vorgenommen werden.

* in Planung

Für RoGo Ferienwohnungen ist die Annahme des Angebotes nur verbindlich, wenn dieses schriftlich erfolgt.

 

2. Bezahlung

Nach Abschluß des Vertrages wird die vollständige Bezahlung des Beherbergungspreises bei Anreise und Schlüsselübergabe fällig. Andere Zahlungsmodalitäten müssen ausdrücklich mit RoGo Ferienwohnungen vereinbart werden.

Wird der Beherbergungszeitraum in beidseitigem Einvernehmen verlängert, ist bei Beginn des Verlängerungszeitraumes der Anschluß- Beherbergungspreis fällig.

 

3. Leistung

RoGo Ferienwohnungen stellt dem Kunden die vereinbarten Räume in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung. Auf eine bestimmte Ausstattung der Räume hat der Kunde keinen Anspruch. Sofern nicht ausdrücklich bestimmte Räume zugesichert sind, behält sich RoGo Ferienwohnungen vor, andere Räume zur Erbringung der ordnungsgemäßen Leistung dem Kunden zur Verfügung zu stellen.

Der Kunde hat sich bei Anreise über die Ordnungsgemäßheit der Ausstattung der Räume und die Funktionstüchtigkeit der entsprechenden Einrichtungen zu vergewissern. Sofern der Kunde nicht unverzüglich Beanstandungen gegenüber RoGo Ferienwohnungen vorbringt, gelten die Ausstattung und die Funktionstüchtigkeit der Räume als gegeben.

 

4. Rücktritt des Kunden / Stornierung

Sofern der Kunde aus Gründen von dem geschlossenen Vertrag zurücktritt, die RoGo Ferienwohnungen nicht zu vertreten hat, fallen folgende Stornierungsgebühren an:

a) Stornierung mehr als 60 Tage vor Anreise:

keine Stornierungsgebühren

b) Stornierung zwischen dem 60. und 30. Tag

vor Anreise: 20% des Vertragpreises

c) Stornierung 30 Tage oder weniger: 60% des Vertragspreises

 

5. Rücktritt durch RoGo Ferienwohnungen

In folgenden Fällen kann RoGo Ferienwohnungen vor Anreise vom Vertrag zurücktreten oder nach Anreise während der Vertragslaufzeit den Vertrag kündigen:

a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde oder die zur Beherbergung bestimmten Personen die Räume von RoGo Ferienwohnungen trotz Abmahnung nachhaltig unpfleglich behandeln oder sich in groben Maße vertragswidrig verhalten, ist die sofortige Aufhebung des Vertrages durch Erklärung seitens RoGo Ferienwohnungen gerechtfertigt.

In diesem Falle ist die Einbehaltung des Beherbergungspreises bis auf den Wert der ersparten Aufwendungen so wie derjenigen Vorteile, die sich aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung errungen lassen gerechtfertigt.

b) Bis zu 4 Wochen vor Anreise

wenn die Bereitstellung der Räume nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für RoGo Ferienwohnungen deshalb nicht zumutbar ist, weil der Vertrag aus nicht vorhergesehenen und von RoGo Ferienwohnungen zu vertretenen Gründen nicht eingehalten werden kann.

In einem solchen Fall wird RoGo Ferienwohnungen sich bemühen, anderweitig Unterbringungsmöglichkeiten für den Kunden zu finden.

Sofern diese Unterbringungsmöglichkeiten vergleichbar sind, ist der Kunde verpflichtet, eine solche alternative Unterbringungsmöglichkeit zum vereinbarten Vertragspreis zu akzeptieren.

 

 6. Änderungen durch den Kunden

 Der Kunde ist nicht berechtigt, Veränderungen der Räume ohne ausdrückliche Zustimmung von RoGo Ferienwohnungen vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für den Einsatz oder Einbau von Einrichtungen durch den Kunden, gleichgültig ob mobil oder stationär.

Insbesondere ist der Kunde nicht ohne ausdrückliche Zustimmung von RoGo Ferienwohnungen berechtigt, eigene Haushaltsgeräte in den Räumen von RoGo Ferienwohnungen aufzustellen.

Der Kunde oder die von ihm zur Beherbergung benannten Personen sind vollumfänglich für eigenmächtige nicht genehmigte Änderungen in den Mieträumen, wie vorstehend beschrieben, verantwortlich.

 

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde aus von RoGo Ferienwohnungen nicht zu vertretenen Gründen Leistungen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung.

 

8. Gewährleistung / Haftung

RoGo Ferienwohnungen haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für das Angebot seiner Leistungen. Die Haftung für Schäden sämtlicher Art sowohl Körper- als auch Sachschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Insbesondere haftet RoGo Ferienwohnungen nicht für die von dem Kunden eingebrachten Sachen und Wertgegenstände.

Es obliegt dem Kunden in seinem eigenen Interesse hierfür eventuelle Versicherungen abzuschließen.

 

9. entfällt

 

10. Aufrechnungs- und Abtretungsverbot

Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche auf Zahlung des vereinbarten Preises die Aufrechnung zu erklären. Dies gilt jedoch nicht für unbestrittene bzw. rechtskräftig festgestellte Forderungen.

Eine Abtretung jedweder Ansprüche des Kunden aus Anlaß der Beherbergung, gleich aus welchem Rechtsgrund an Dritte, ist ausgeschlossen.

 

11. Recht- und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht.

Soweit zulässig, wird als Gerichtsstand Fürth vereinbart.

Der Kunde verpflichtet sich, vorsorglich aus die Rüge der örtlichen Unzuständigkeit eines Fürther Gerichtes zu verzichten.

 

12. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, werden die Vertragsparteien die unwirksame Bestimmung durch einen dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bestimmung am nächtskommende Vertragsbestimmung ersetzen.

Stand: 10  - 2006

 

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